Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Schwandorf

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Vorbereitung und Durchführung der Ehrung

Rechtzeitig vor dem geplanten Ehrungstermin werden von der Vereinsleitung die zu ehrenden Mitglieder ausgewählt. Weil eine Massenehrung die Wertschätzung der Auszeichnungen schmälert, muss mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden. Grundsätzlich steht bei den Auswahlkriterien die „Leistung für den Verein“ vor der „Treue zum Verein“. Jeder sollte seinen Ehrentag nicht als Abfertigung, sondern als Würdigung für besondere Verdienste in Erinnerung behalten. Zu einer würdigen Auszeichnung zählt:

• die zu ehrenden Personen schriftlich zur Veranstaltung einzuladen,
• ausgewählte Persönlichkeiten besondere Wertschätzung spüren zu lassen,

• bei Platzzuweisung gleichzeitig die Ehrungsliste zu kontrollieren (nur anwesende Mitglieder zur Ehrung aufrufen),
• höchste Auszeichnungen für den Schlussakkord der Ehrung vorzusehen, 
• die Urkunden zu ordnen und die Nadeln auf ein Kissen aufzustecken, 
• anerkennende Worte für alle Geehrten nach der Verleihung zu sprechen.

Ehrennadel in Gold


Verleihung durch den Landesverband                                     

Voraussetzung:  

40-jährige Mitgliedschaft oder 25-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung.

Ehrennadel in Silber

 

Verleihung durch den zuständigen Bezirksverband

Voraussetzung:
25 jährige Mitgliedschaft oder 15- jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung.

Ehrennadel mit Kranz


Verleihung durch den Landesverband
 

 

Voraussetzung:  

50-jährige Mitgliedschaft oder 35-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung.

Ehrennadel am Band


Verleihung durch den Landesverband 

Voraussetzung:
60-jährige Mitgliedschaft oder 40-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung

Ehrenurkunde


Verleihung durch den Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Schwandorf für besondere Verdienste

Goldener Spaten

Höchste Auszeichnung des Kreisverbandes für Vorstände, Gartenpfleger und Mitglieder, die sich um die Organisation besonders verdient gemacht haben.

Voraussetzung:

Überreichung der Silbernen und Goldenen Ehrennadel, Frühzeitige Antragstellung bei der Kreisverbandsleitung, da für diese Auszeichnung ein Beschluss der Verbandsleitung notwendig ist.

Tschurtschentaler

Höchste Auszeichnung des Bezirksverbandes Vorstände, Gartenpfleger und Mitglieder, die sich überörtlich um die Organisation besonders verdient gemacht haben.

Voraussetzung:

Frühzeitige Antragstellung beim Kreisverband, da für diese Auszeichnung ein Beschluss der Verbandsleitung des Bezirks notwendig ist.

Goldene Rose

Höchste Auszeichnung des Landesverbandes

Voraussetzung:

Persönlichkeiten, die sich außergewöhnliche Verdienste um die Förderung unserer Organisation erworben haben. Anträge sind unter Angabe der persönlichen Daten und Leistung über den Kreisverband an den zuständigen Bezirksverband zu richten. Dieser kann bis zu drei Ehrungen im Jahr der Verbandsleitung des Landesverbandes zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.

Richtlinien

Grundsätzlich werden alle vom Vereinsvorsitzenden unterzeichneten Anträge an den Kreisverband Schwandorf gesandt. Der Antrag muss Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Dauer der Mitgliedschaft und Verleihungsdatum enthalten. Für außerordentliche Leistungen kann eine Ehrung mit entsprechender Begründung (z.B. langjährig in der Vorstandschaft) auch vorzeitig beantragt werden. Dies muss jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Nach der Befürwortung werden von den Kreisfachberatern die Anträge für die „Goldene Ehrennadel“, „Ehrennadel mit Kranz“ und „Ehrennadel am Band“ dem Landesverband und für die „Silberne Ehrennadel“ dem Bezirksverband zugestellt. Die Urkunden und Ehrennadeln werden in der Regel von der zuständigen Stelle an das Kreisgartenamt Schwandorf gesandt und von dem zuständigen Kreisfachberater an die Vereinsvorstände weitergeleitet. Zur reibungslosen Bearbeitung muss dem Landesverband die Mitgliederliste des jeweiligen Vereins vorliegen. Also bitte in regelmäßigen Abständen aktuelle Listen dem Landesverband zukommen lassen.

Hinweis:

Die Mitgliedschaft in unserer Organisation ist personengebunden. Deshalb können nur namentlich gemeldete Mitglieder die in der Satzung verankerten Rechte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar! So können Hinterbliebene, z.B. Witwen, welche die Mitgliedschaft des Ehemannes übernommen haben, nicht geehrt werden.